Wenn Sie Büromöbel oder Technik für Ihren Betrieb kaufen, entscheidet die Einordnung als BGA nicht über den steuerlichen Abzug. BGA steht für Betriebs- und Geschäftsausstattung, etwa Schreibtische, Bürostühle und Aktenschränke. Ob Sie die Kosten sofort abziehen oder über mehrere Jahre verteilen, hängt vor allem vom Gegenstand, seinen Anschaffungskosten und davon ab, ob er selbständig genutzt […]







