Während eines laufenden Arbeitsverhältnisses muss der gesetzliche Mindesturlaub grundsätzlich als bezahlte Freizeit genommen werden. Eine Auszahlung kommt grundsätzlich erst infrage, wenn das Arbeitsverhältnis endet und offene Urlaubstage nicht mehr gewährt werden können. Diese Zahlung heißt Urlaubsabgeltung. Bei einer Kündigung, Krankheit oder aus betrieblichen Gründen gelten unterschiedliche Regeln dafür, ob Beschäftigte Urlaub nehmen, ins nächste Jahr […]



