Selbstständig machen ohne Eigenkapital

Sie können sich ohne eigene Ersparnisse selbstständig machen, wenn Sie die Gründung mit einem Kredit, einem Zuschuss, Beteiligungskapital oder Vorauszahlungen Ihrer Kunden finanzieren. „Ohne Eigenkapital“ bedeutet, dass Sie kein eigenes Geld einsetzen. Auch ohne eigenes Geld müssen Sie Anschaffungen bezahlen, laufende Kosten decken und Ihren Lebensunterhalt sichern.

Welche Finanzierung passt, hängt vor allem davon ab, wie viel Geld Sie zum Start brauchen und ob Sie Arbeitslosengeld oder Grundsicherungsgeld beziehen. Bei vielen Gründungen sinkt der Kapitalbedarf stärker, wenn Sie zunächst klein im Nebenerwerb starten, als wenn Sie einen großen Kredit aufnehmen.

Wie viel Geld braucht die Gründung?

Trennen Sie die Ausgaben für die Gründung von den Kosten, die danach anfallen. Zur ersten Gruppe gehören etwa Werkzeuge, Computer, Waren oder die Einrichtung eines Arbeitsraums. Zur zweiten zählen Miete, Versicherungen, Material und andere laufende Kosten. Planen Sie außerdem Ihren privaten Lebensunterhalt ein, bis das Geschäft genug einbringt.

Das Existenzgründungsportal des Bundes empfiehlt, die Anlaufphase realistisch einzuschätzen. Als grobe Orientierung nennt es vier bis sechs Monate, wobei Branche und tatsächliche Dauer bis zu den ersten Einnahmen entscheidend sind. Wenn Ihr Geschäft erst nach und nach Kunden gewinnt, reicht es nicht, nur die Anschaffungskosten zu finanzieren.

Ein gut durchdachter Finanzierungsplan zeigt, wofür Sie Geld brauchen, wann Sie es ausgeben und welche Einnahmen Sie erwarten. Damit können Sie Förderstellen und Kreditgebern auch erklären, wie Sie laufende Kosten bezahlen und Kredite zurückzahlen wollen.

KfW-StartGeld

Der ERP-Gründerkredit – StartGeld der KfW ist eine Möglichkeit, Investitionen und laufende betriebliche Kosten zu finanzieren. Laut aktueller Produktbeschreibung ist dafür kein Eigenkapital vorgeschrieben. Der Kredit beträgt bis zu 200.000 Euro. Die Laufzeit kann bis zu zehn Jahre betragen. Bei einer Laufzeit von zehn Jahren können Sie bis zu zwei Jahre lang die Kreditsumme noch nicht zurückzahlen. Zinsen können in dieser Zeit trotzdem anfallen.

Der Antrag läuft über eine Bank oder einen anderen Finanzierungspartner, nicht direkt über die KfW. Er muss gestellt werden, bevor Sie mit dem Vorhaben beginnen. Die KfW übernimmt 80 Prozent des Risikos, dass die Bank den Kredit nicht zurückerhält, und erleichtert so die Finanzierung. Die Bank muss den Kredit trotzdem nicht bewilligen und prüft weiterhin den Geschäftsplan, die Rückzahlung und mögliche Sicherheiten. Die genauen Zinskonditionen sollten Sie beim Finanzierungspartner erfragen.

Das Programm richtet sich unter anderem an Gründungen und junge Unternehmen in Deutschland und ist auch für einen Start im Nebenerwerb vorgesehen. Unternehmen, die bereits länger als fünf Jahre tätig sind, sowie mittlere und große Unternehmen sind ausgeschlossen. Prüfen Sie die aktuellen Bedingungen vor dem Antrag, weil Förderregeln und Konditionen geändert werden können.

Zuschüsse für den Lebensunterhalt

Wer Arbeitslosengeld bezieht und hauptberuflich gründen will, kann bei der Agentur für Arbeit einen Gründungszuschuss beantragen. Grundsätzlich müssen beim Start noch mindestens 150 Tage Anspruch auf Arbeitslosengeld bestehen. Eine fachkundige Stelle muss bestätigen, dass sich die Geschäftsidee wirtschaftlich tragen kann. Außerdem müssen Sie glaubhaft machen, dass Sie die nötigen Kenntnisse und Fähigkeiten für die geplante Tätigkeit haben.

In der ersten Förderphase zahlt die Agentur sechs Monate lang das zuletzt bezogene Arbeitslosengeld. Dazu kommen monatlich 300 Euro für Ihre soziale Absicherung. Auf gesonderten Antrag sind anschließend bis zu neun weitere Monate mit jeweils 300 Euro möglich. Für diese zweite Phase müssen Sie nachweisen, dass Sie hauptberuflich selbstständig sind. Einen Rechtsanspruch auf den Zuschuss gibt es nicht. Er dient vor allem dazu, den Lebensunterhalt in der Startzeit abzusichern, und ersetzt keinen Plan für Anschaffungen und Betriebskosten.

Wer Grundsicherungsgeld bezieht, kann beim Jobcenter Einstiegsgeld beantragen. Die hauptberufliche Selbstständigkeit darf noch nicht begonnen haben; außerdem soll sie mindestens 15 Stunden pro Woche umfassen und Aussicht bieten, die Abhängigkeit von Grundsicherungsgeld zu beenden. Das Jobcenter legt Höhe und Dauer im Einzelfall fest. Möglich sind bis zu 24 Monate, ein Anspruch auf eine bestimmte Förderung besteht jedoch nicht. Häufig verlangt das Jobcenter einen Geschäftsplan sowie eine Übersicht darüber, wie viel Geld Sie brauchen und wie Sie es finanzieren wollen.

Jobcenter-Hilfen für Anschaffungen

Zusätzlich zum Einstiegsgeld kann das Jobcenter unter bestimmten Voraussetzungen notwendige betriebliche Anschaffungen finanzieren. Dazu zählen zum Beispiel Computer, Software, Werkzeuge, Maschinen oder eine Kaution für Gewerberäume. Die Unterstützung erfolgt in der Regel als Darlehen; ein Zuschuss kommt nur in Einzelfällen infrage. Die Förderung deckt jedoch keine laufenden Kosten ab, etwa für Miete oder Löhne; auch Telefonrechnungen sind ausgeschlossen.

Kaufen Sie die geplanten Gegenstände erst, wenn das Jobcenter entschieden hat. Wenn Sie vorher bestellen oder bezahlen, gefährden Sie die Förderung. Legen Sie im Antrag dar, warum die Anschaffung für Ihre Tätigkeit nötig ist und welche Kosten dabei entstehen.

Mikrokredite und Beteiligungskapital

Laut dem Existenzgründungsportal vergibt der Mikrokreditfonds Deutschland Darlehen von bis zu 25.000 Euro an Kleinst- und Kleinunternehmen sowie junge Unternehmen. Die Obergrenze ist keine Zusage über die volle Summe. Klären Sie vor dem Antrag beim zuständigen Anbieter, welcher Zinssatz und welche Laufzeit gelten, welche Sicherheiten verlangt werden und welche weiteren Voraussetzungen erfüllt sein müssen.

Eine weitere Möglichkeit ist der Mikromezzaninfonds. Er stellt Kapital als stille Beteiligung bereit. Dabei beteiligt sich ein Geldgeber am Unternehmen, ohne nach außen als Gesellschafter aufzutreten. Das Kapital kann die Finanzierung Ihres Unternehmens stärken, ist aber nicht kostenlos. Die genauen Bedingungen hängen vom Angebot und der Prüfung ab. Prüfen Sie vor Ihrer Planung bei der zuständigen Mittelständischen Beteiligungsgesellschaft, ob das Programm noch verfügbar ist und welche Kosten aktuell gelten.

Auch Business Angels oder andere Investoren kommen infrage. Sie geben Geld und erhalten dafür meist Unternehmensanteile, Gewinnansprüche oder vertraglich vereinbarte Mitspracherechte. Business Angels suchen vor allem innovative und wachstumsstarke Start-ups. Ein lokaler Dienstleistungsbetrieb passt daher häufig weniger zu diesem Finanzierungsweg als ein Unternehmen mit großem Wachstumspotenzial. Lassen Sie Beteiligungsverträge prüfen, bevor Sie Anteile oder Entscheidungsrechte abgeben.

Crowdfunding und Vorverkäufe

Beim Crowdfunding geben viele Menschen kleinere Beträge für ein Vorhaben. Beim sogenannten gegenleistungsbasierten Crowdfunding erhalten Unterstützer dafür beispielsweise ein späteres Produkt oder einen Gutschein. Das kann sich eignen, wenn sich die Idee leicht erklären lässt und eine interessierte Gemeinschaft erreichen kann. Eine Kampagne braucht Vorbereitung und bringt keine sichere Finanzierung. Sie kann zugleich zeigen, ob genügend Menschen das Angebot tatsächlich kaufen wollen.

Beim Crowdlending leiht die Gemeinschaft Geld, das Sie mit Zinsen und Tilgung zurückzahlen müssen, auch wenn Ihr Unternehmen noch keinen Gewinn erzielt. Beim Crowdinvesting erwarten die Geldgeber eine Beteiligung am Gewinn oder am Unternehmenswert. Dafür benötigen Sie in der Regel eine nachvollziehbare Geschäfts- und Finanzplanung; bei einem Produktvorhaben kann auch ein Prototyp wichtig sein.

Vorbestellungen und Anzahlungen können Geld für die Herstellung oder Beschaffung eines Produkts einbringen. Kalkulieren Sie dabei sorgfältig, ob die Einnahmen die späteren Kosten decken. Wer Kundengeld annimmt, bevor das Angebot lieferbar ist, trägt das Risiko, dass die Umsetzung teurer oder schwieriger wird als geplant.

Bankkredite und Bürgschaften

Banken, Sparkassen und Genossenschaftsbanken vergeben ebenfalls Kredite für Investitionen und Betriebsmittel. Sie verlangen häufig Sicherheiten. Fehlen diese, kann eine Bürgschaft helfen: Eine Bürgschaftsbank übernimmt gegenüber dem Kreditgeber einen Teil des Verlusts, falls Sie den Kredit nicht zurückzahlen können. Die Bürgschaft ersetzt jedoch weder die Prüfung des Geschäftsmodells noch die Entscheidung der Bank. Bedingungen und Verfahren unterscheiden sich nach Programm und Bundesland.

Neben bundesweiten Angeboten gibt es Förderdarlehen der Länder und weitere Programme. Vergleichen Sie Laufzeit, Zinsen, tilgungsfreie Zeiten und Gebühren, statt nur auf die maximale Kreditsumme zu achten. Bei einem längeren Rückzahlungszeitraum zahlen Sie regelmäßig weniger zurück. Insgesamt kann der Kredit dadurch aber teurer werden.

Kosten beim Start senken

Die wirksamste Einsparung entsteht häufig, wenn Sie zunächst kleiner starten. Bei einer Gründung im Nebenerwerb kann das Einkommen aus einer Anstellung den privaten Lebensunterhalt teilweise abdecken. So muss Ihr Unternehmen von Anfang an nicht genug Umsatz machen, um alle privaten und betrieblichen Kosten zu bezahlen. Prüfen Sie trotzdem, welche Anmeldungen und Pflichten für Ihre Tätigkeit gelten.

Gebrauchte Ausstattung senkt die Anfangsausgaben, sofern sie zuverlässig funktioniert und zu Ihrem Angebot passt. Das Existenzgründungsportal nennt als Orientierung, dass Büroausstattung, Geräte oder Maschinen gebraucht mitunter etwa ein Viertel des Neupreises kosten können. Dieser Wert ist keine allgemeine Preisgarantie. Eine zu einfache oder sichtbar ungeeignete Ausstattung kann außerdem den Eindruck bei Kunden beeinträchtigen.

Leasing verteilt die Ausgaben für Geräte oder Fahrzeuge, ist insgesamt aber häufig teurer als ein Kauf. Es verbessert damit eher die Liquidität zum Start als die Gesamtkosten. Teilen Sie selten genutzte Geräte, nutzen Sie gemeinsam Arbeitsräume oder lagern Sie einzelne Dienste aus, wenn das günstiger ist als eigene Ausstattung. Kooperationen mit anderen Unternehmen können auch bessere Einkaufskonditionen ermöglichen.

Die Rechtsform beeinflusst, wie viel Kapital Sie zu Beginn brauchen. Die laufenden Betriebskosten fallen unabhängig davon an. Für ein Einzelunternehmen oder eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist kein Stammkapital vorgeschrieben. Dafür haften die Inhaberinnen und Inhaber grundsätzlich auch mit ihrem Privatvermögen. Eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung erfordert eine Geschäftseinlage von 25.000 Euro. Wählen Sie die Rechtsform deshalb nicht allein danach aus, ob sie zum Start eine Einlage verlangt.

Vor dem Antrag planen

Klären Sie zuerst, ob Sie einen Zuschuss für den Lebensunterhalt, Geld für Anschaffungen oder einen Kredit für laufende Kosten brauchen. Ein Zuschuss für den Lebensunterhalt finanziert nicht automatisch Maschinen oder Miete. Ein Kredit wiederum muss zurückgezahlt werden, auch wenn der Umsatz langsamer wächst als geplant.

Bereiten Sie für Anträge einen Geschäftsplan und eine Vorschau auf Umsatz und Gewinn vor. Ergänzen Sie beides um eine Übersicht über Ihren Geldbedarf und dessen Finanzierung. Holen Sie für größere Anschaffungen Angebote ein und erklären Sie, warum diese nötig sind. Bei Fördermitteln gilt häufig: Erst beantragen und die Bewilligung abwarten, dann mit dem Vorhaben oder der Anschaffung beginnen.

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