Wenn Sie eine Abfindung erhalten, müssen Sie darauf grundsätzlich Einkommensteuer zahlen. Die Fünftelregelung kann die Steuer senken, wenn die Zahlung als Entschädigung gilt und Ihr Einkommen dadurch in einem Jahr besonders hoch ausfällt. Sie verteilt die Abfindung nicht auf fünf Jahre, sondern verändert die Steuerberechnung.
Ob die Regelung gilt, hängt vor allem davon ab, warum und wann Sie die Abfindung erhalten. Wichtig ist auch, welches Einkommen Sie erzielt hätten, wenn Ihr Arbeitsverhältnis weiterbestanden hätte. Die Höhe der Abfindung allein entscheidet nicht.
So berechnet das Finanzamt die Steuer
Die Einkommensteuer steigt progressiv mit dem zu versteuernden Einkommen, also dem Einkommen, auf das das Finanzamt die Steuer berechnet. Bei einer hohen Einmalzahlung fällt deshalb möglicherweise ein größerer Teil des Einkommens unter einen höheren Steuersatz. Die Fünftelregelung mildert diesen Effekt durch einen Vergleich zweier Steuerberechnungen.
Zuerst berechnet das Finanzamt die Steuer auf Ihr übriges zu versteuerndes Einkommen. Dann schlägt es ein Fünftel der begünstigten Abfindung dazu und berechnet die Steuer erneut. Es zieht den ersten Steuerbetrag vom zweiten ab, verfünffacht die Differenz und addiert sie zur Steuer auf das übrige Einkommen. Die Berechnung steht in § 34 des Einkommensteuergesetzes.
Die Abfindung bleibt dabei steuerpflichtig. Das Fünftel ist lediglich ein Rechenschritt. Es bedeutet weder, dass nur ein Fünftel versteuert wird, noch dass die Auszahlung über fünf Jahre verteilt wird.
Wann die Fünftelregelung für Abfindungen gilt
Die Zahlung muss eine Entschädigung sein, für die das Steuerrecht die Fünftelregelung zulässt. Dazu zählen vor allem Zahlungen, die Einnahmen ersetzen, die Ihnen wegen des Verlusts Ihres Arbeitsplatzes entgehen oder künftig entgehen. Eine Zahlung erfüllt diese Voraussetzung nicht automatisch, nur weil sie im Vertrag „Abfindung“ heißt. Entscheidend sind ihr Zweck und die rechtliche Grundlage.
Außerdem muss die Entschädigung Ihr Einkommen in einem Jahr zusammenballen. Das heißt: Im Auszahlungsjahr müssen Sie dadurch mehr Einkommen erhalten, als Sie bei einer normalen Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses voraussichtlich bekommen hätten. Das Finanzamt schätzt, welches Einkommen Sie ohne Kündigung oder Aufhebungsvertrag erzielt hätten. Ein einzelnes Vorjahr reicht als Vergleich nicht immer aus, zum Beispiel wenn Sie damals ungewöhnlich hohe Provisionen erhalten haben.
Auch wenn Sie und Ihr Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis einvernehmlich beenden, kann die Fünftelregelung gelten. Das gilt auch für eine Abfindung nach einem Aufhebungsvertrag. Die übrigen Voraussetzungen müssen ebenfalls erfüllt sein.
Warum die Entlastung unterschiedlich ausfällt
Die Entlastung ergibt sich aus dem progressiven Einkommensteuertarif. Bei der Vergleichsrechnung berücksichtigt das Finanzamt zuerst nur ein Fünftel der Abfindung. Die zusätzliche Steuer für dieses Fünftel fällt dadurch geringer aus, als wenn das Finanzamt die ganze Abfindung auf einmal einrechnet. Anschließend verfünffacht es den Unterschied.
Die Entlastung fällt besonders deutlich aus, wenn die Abfindung zusammen mit Ihrem übrigen Einkommen zu einer hohen Steuer führen würde. Je nach Einkommen und persönlicher Situation ist sie jedoch kleiner oder entfällt ganz. Die Fünftelregelung gewährt keinen festen Rabatt auf eine bestimmte Abfindungssumme.
Wie viel Steuer Sie sparen, hängt von Ihrem übrigen Einkommen und Ihrer persönlichen Situation ab. Deshalb lässt sich die Entlastung nicht pauschal berechnen.
Wann Teilzahlungen die Fünftelregelung gefährden
Grundsätzlich muss die Entschädigung innerhalb eines Steuerjahres ausgezahlt werden. Verteilt der Arbeitgeber Teile einer einheitlichen Abfindung auf mehrere Jahre, gilt die Fünftelregelung normalerweise nicht. Der Bundesfinanzhof lässt begrenzte Ausnahmen zu. Dazu zählen bestimmte kleine Nebenleistungen und Fälle, in denen eine Zahlung ausnahmsweise auf zwei Jahre verteilt werden musste.
Die Rechtsprechung nennt höchstens zehn Prozent der Hauptleistung als Orientierung dafür, ob eine Nebenleistung geringfügig ist. Diese Zahl ist keine allgemeine gesetzliche Freigrenze und erlaubt nicht, die Abfindung beliebig auf mehrere Jahre aufzuteilen. Lassen Sie vor einer Vereinbarung über mehrere Auszahlungstermine prüfen, wie sich die Aufteilung steuerlich auswirkt.
Lohnsteuer auf Abfindungen seit 2025
Seit 2025 wendet der Arbeitgeber die Fünftelregelung beim Lohnsteuerabzug nicht mehr an. Deshalb kann auf Ihrer Gehaltsabrechnung zunächst mehr Lohnsteuer stehen. Daraus lässt sich noch nicht ablesen, wie hoch Ihre endgültige Einkommensteuer ist.
Wenn das Finanzamt Ihre Einkommensteuer festsetzt, prüft es, ob Sie die Steuerermäßigung nach der Fünftelregelung erhalten. Bewahren Sie deshalb die Abfindungsvereinbarung und die Unterlagen zur Auszahlung auf. Geben Sie die Abfindung in der Steuererklärung für das Jahr an, in dem Sie sie erhalten haben.



