Wer in einen Biogasfonds investiert, finanziert eine oder mehrere Anlagen, die aus Gülle, Energiepflanzen oder anderen organischen Stoffen Biogas und daraus Strom erzeugen. Ob eine Rendite entsteht, hängt unter anderem von Rohstoffkosten, Stromproduktion, Vergütung und Finanzierung ab. Der Prospekt berechnet eine mögliche Rendite anhand von Annahmen. Eine Auszahlung ist damit nicht zugesichert.
Die Beteiligung kann etwa als Kommanditbeteiligung oder Nachrangdarlehen ausgestaltet sein. Die Vertragsform regelt unter anderem deine Rechte im Insolvenzfall, deine Mitbestimmung und die Möglichkeit, vorzeitig auszusteigen. Prüfe deshalb auch die Verträge und die Geldflüsse im Fonds.
Welche Anlage du kaufst
Der Name „Biogasfonds“ sagt wenig darüber aus, welche Rechte und Pflichten Anleger tatsächlich haben. Bei einer Kommanditbeteiligung beteiligen sie sich an einer Gesellschaft. Bei einem Nachrangdarlehen stellen sie der Gesellschaft Geld zur Verfügung; die Rückzahlung steht laut Vertrag hinter bestimmten anderen Forderungen zurück. Die genaue Rangfolge ergibt sich aus den Vertragsunterlagen.
Auch die finanzierten Projekte unterscheiden sich. Ein Fonds kann eine bestehende Anlage oder mehrere Anlagen finanzieren. Bei einem sogenannten Blindpool weißt du bei deiner Anlageentscheidung noch nicht, welche konkreten Projekte der Fonds finanziert. Dann lässt sich weniger konkret prüfen, welche Anlagen, Betreiber und Verträge das Ergebnis tragen sollen.
Lies im Prospekt deshalb zuerst nach, welche Anlageform angeboten wird, welche Projekte das Anlegergeld finanziert und welche Haftungs- oder Nachschusspflichten gelten. Ob du über deine Einlage hinaus haftest, ergibt sich nicht allein aus dem Begriff „Fonds“. Entscheidend sind die konkreten Verträge.
Rohstoffe treiben die Betriebskosten
Biogasanlagen brauchen eine stetige Versorgung mit geeigneten Einsatzstoffen. Dazu zählen etwa Gülle, Mist, Energiepflanzen und andere organische Reststoffe. Höhere Preise, geringere Verfügbarkeit oder zusätzliche Kosten für Transport und Lagerung belasten den Betrieb. Fehlt ein Teil der geplanten Menge, erzeugt die Anlage weniger Biogas und verkauft damit auch weniger Strom.
Prüfe, ob der Prospekt die benötigten Mengen und Preise nachvollziehbar herleitet. Wichtig sind die Laufzeit der Lieferverträge und die Frage, wer Preissteigerungen oder Lieferausfälle trägt. Bei mehreren Anlagen lohnt ein genauer Blick auf die Bezugsquellen: Nutzen sie unterschiedliche Lieferanten und Regionen, oder hängen alle vom selben lokalen Markt ab?
Günstige oder eigene Substrate können die Wirtschaftlichkeit verbessern. Sie senken das Risiko aber nur dann, wenn Menge, Qualität und Verfügbarkeit über die geplante Laufzeit realistisch eingeschätzt sind. Eine Untersuchung der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft kam für 2008 zu dem Ergebnis, dass die Bereitstellung der Substrate rund 50 Prozent der Kosten für die Stromerzeugung ausmachte. Dieser ältere Wert ist kein aktueller Durchschnitt und lässt sich nicht pauschal auf einzelne Fonds übertragen. Er zeigt lediglich, warum die Rohstoffannahmen in der Kalkulation genau geprüft werden sollten.
Vergütung bestimmt die Erlöse
Die Stromerlöse hängen von der konkreten Anlage und den für sie geltenden Vergütungsregeln oder den Ergebnissen einer Ausschreibung ab. Entscheidend ist, wann die Anlage in Betrieb ging und wie lange sie noch Förderung erhält. Das Erneuerbare-Energien-Gesetz sieht für bestimmte Zahlungen grundsätzlich eine Dauer von 20 Jahren vor. Ausnahmen stehen im Gesetz. Für eine Fondsprüfung reicht die allgemeine Aussage, Biogas werde gefördert, daher nicht aus.
Im Prospekt sollten für jede Anlage der konkrete Vergütungsanspruch, sein Beginn und sein voraussichtliches Ende erkennbar sein. Vergleiche außerdem die angesetzte Strommenge mit den tatsächlich erzeugten Mengen, sofern die Anlage bereits läuft. Der Verkauf von Wärme und die Nutzung von Gärresten bringen zusätzliche Einnahmen oder senken Kosten. Beziehe solche Beträge nur ein, wenn konkrete Abnehmer, Verträge und nachvollziehbare Berechnungen sie belegen.
Nach dem Ende einer bestehenden Förderung kann ein Weiterbetrieb möglich sein. Dafür braucht es jedoch eine tragfähige Anschlussrechnung. Sie sollte berücksichtigen, welche Vermarktungserlöse realistisch sind, ob zusätzliche Investitionen nötig werden und wer diese finanziert. Ein möglicher Weiterbetrieb allein belegt noch keine rentable Fortführung.
Ausfälle senken die Produktion
Technische Störungen und längere Wartungszeiten verringern die Strommenge, während laufende Kosten weiter anfallen. Bei einem Neubau kommen Verzögerungen, Mehrkosten und das Risiko hinzu, dass die Anlage nicht wie geplant in Betrieb geht. Die Wirtschaftlichkeitsrechnung sollte deshalb sorgfältige Planung sowie regelmäßige Wartung und Instandhaltung berücksichtigen.
Bei bestehenden Anlagen solltest du im Prospekt oder in den ergänzenden Unterlagen nach Betriebsdaten suchen: Wie viel Strom wurde tatsächlich erzeugt? Wie oft stand die Anlage still? Wer übernimmt Wartung und Betriebsführung, und wie hoch sind die dafür angesetzten Kosten? Bei Neubauten solltest du auch prüfen, wie mögliche Mehrkosten finanziert werden und welche Bedingungen für Fertigstellungsgarantien gelten.
Streuung schützt nur teilweise
Ein Fonds mit mehreren Anlagen verteilt das Risiko eines einzelnen technischen Ausfalls oder eines örtlichen Rohstoffengpasses. Die Streuung bleibt begrenzt, wenn alle Projekte denselben Betreiber, Abnehmer oder Kreditgeber haben. Auch Anlagen in verschiedenen Regionen können ähnliche Risiken teilen, etwa dieselbe Abhängigkeit von einer bestimmten Art von Einsatzstoff.
Prüfe, wie viel Geld der Fonds in jede Anlage steckt und welche Erlöse er dort erwartet. Prüfe auch, ob Rücklagen für Reparaturen oder schwächere Erträge vorhanden sind. Ein Fonds mit nur einer Anlage ist besonders stark von deren Betrieb abhängig. Selbst ein intern gut gestreuter Fonds ersetzt keine Streuung des persönlichen Vermögens über verschiedene Anlagearten.
Prognosen sind keine Auszahlungen
Eine Renditeprognose entsteht aus Annahmen zu Stromproduktion, Erlösen, Rohstoffpreisen, Wartung, Finanzierung und Kosten. Schon eine Abweichung bei mehreren dieser Punkte kann die Ausschüttungen verringern. Eine hohe Prognose ist deshalb nur dann aussagekräftig, wenn die Annahmen offengelegt und plausibel sind.
Prüfe auch, woraus die geplanten Ausschüttungen stammen. Laufende Erträge aus dem Anlagenbetrieb sind etwas anderes als Zahlungen, die auf Darlehen, Rücklagen oder anderen Finanzierungsquellen beruhen. Lies nach, welche Ausgabeaufschläge, Vermittlungsprovisionen, Verwaltungs- und Betriebskosten sowie Zinsen anfallen. Prüfe die Kosten auf Fonds- und Projektebene. So erkennst du, welcher Teil deines Geldes tatsächlich in die Anlagen fließt.
Geschlossene Fonds sind langfristige und meist schwer verkäufliche Anlagen. Ein Verkauf vor Laufzeitende ist häufig nur eingeschränkt möglich. Bei Nachrangdarlehen hängt das Ausfallrisiko zusätzlich von der konkreten Rang- und Zahlungsklausel ab. Ein teilweiser oder vollständiger Verlust des eingesetzten Kapitals ist je nach Anlageform und Verlauf möglich. Welche weiteren Zahlungspflichten bestehen, muss aus dem Vertrag hervorgehen.
Was im Prospekt stehen sollte
Vergleiche im Prospekt die Prognose mit den tatsächlichen Anlagen, Verträgen und Geldflüssen. Diese Punkte helfen beim Prüfen:
- Anlageform und Haftung: Handelt es sich um eine Kommanditbeteiligung, ein Nachrangdarlehen oder eine andere Vermögensanlage? Welche Stellung hast du bei einer Insolvenz, und gibt es Nachschuss- oder weitere Zahlungspflichten?
- Projekte und Geldflüsse: Welche Anlagen finanziert der Fonds? Fließt das Geld direkt an die Projektgesellschaften oder über weitere verbundene Gesellschaften? Sind die Investitionsobjekte bereits festgelegt?
- Rohstoffversorgung: Welche Substrate und Mengen sind eingeplant? Wie lange laufen die Lieferverträge, und wer trägt Preisänderungen sowie Transport- und Lagerkosten?
- Stromerlöse: Welche Vergütung gilt für jede Anlage, wie lange läuft sie noch und welche Strommenge setzt die Kalkulation voraus? Sind Wärmeerlöse durch Verträge belegt?
- Betrieb und Finanzierung: Welche Auslastung und Wartungskosten kalkuliert der Prospekt? Wie hoch sind Fremdkapital, Zinsen und Rückzahlungspflichten?
- Rendite und Ausstieg: Sind die Annahmen und Kosten verständlich ausgewiesen? Wie lange ist das Kapital gebunden, und unter welchen Bedingungen lässt sich die Beteiligung übertragen oder verkaufen?
Die Prospektregeln der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) verlangen je nach Anlageform Angaben unter anderem zu Kosten, Provisionen, Übertragbarkeit und Risiken. Eine Prüfung oder Billigung des Prospekts bestätigt jedoch nicht, dass die Zahlen wirtschaftlich tragfähig sind. Die BaFin prüft formale Anforderungen wie Vollständigkeit, Verständlichkeit und Widerspruchsfreiheit, nicht die Rentabilität des Projekts.
Der Fall Barleben als Beispiel
Der Biogasfonds Barleben zeigt, warum Planwerte und spätere Geschäftszahlen getrennt betrachtet werden sollten. Investmentcheck berichtete, dass die Projektgesellschaft Biogas Barleben-Ebendorf 2021 wegen Zahlungsunfähigkeit einen Insolvenzantrag stellte. Für 2018 nannte der Bericht Umsatzerlöse von 2,28 Millionen Euro, Materialaufwand von 1,57 Millionen Euro und einen Jahresfehlbetrag von 1,71 Millionen Euro. Im damaligen Prospekt seien für die Umsatzerlöse 3,56 Millionen Euro und für den Verbrauch von Einsatzstoffen 1,24 Millionen Euro angesetzt worden.
Der einzelne Fall erlaubt keine Aussage über die Ausfallquote aller Biogasfonds. Er belegt auch nicht, dass die Abweichungen allein durch Rohstoffkosten entstanden. Für die Prüfung eines anderen Fonds ist er trotzdem ein konkreter Anlass, geplante und tatsächliche Erlöse, Kosten, Finanzierung und Geldflüsse getrennt zu vergleichen.


